Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 1.6.2020
Die folgenden AGB gelten für die Benutzung aller Sportanlagen und deren zugehörigen Bereiche (insbes. Umkleide- und Sanitärräume, Sauna, Gastronomiebereiche,  Shop sowie Wege, Parkflächen und Außenanlagen).
    •    Sommer- und Wintersaison, Mindestbuchungsdauer, Öffnungszeiten
Das TEREMEER Sport & Tennis Ressort ist ganzjährig geöffnet.
Die Sommersaison läuft in der Regel von Kalenderwoche 18 bis 36 eines jeden Jahres. Die Wintersaison läuft entsprechend von Kalenderwoche 37 eines Kalenderjahres bis zur Kalenderwoche 17 des Folgejahres. 2021 startet die Wintersaison in der KW 39.
Buchungen für die Plätze werden nur auf mindestens 60 Minuten angenommen. Die Spielzeit richtet sich dabei ausschließlich nach den ressorteigenen Uhren.
Die Öffnungszeiten des Ressorts richten sich nach den entsprechenden Veröffentlichungen. Dabei können sich die Öffnungszeiten für den Spiel- und Sportbetrieb von denen der Anlage und den übrigen Bereichen (insbes. Gastronomie, Sauna und Shop) unterscheiden.
    •    Buchungen
    •    Einzelstunden
Sie können bei der TEREMEER eK Marc Raffel (im folgenden Teremeer oder Vermieter) nach einmaliger Registrierung über unser Online-Buchungs-Tool Reservierungen für Tennis- und Volleyballplätze vornehmen.
Die Buchung gilt als verbindlich durchgeführt, sobald sie in der Tages- oder Wochenansicht angezeigt wird.
Platzreservierungen, die nicht 48 Stunden vor Spielbeginn rückgängig gemacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, gebuchte, jedoch nicht rechtzeitig angetretene Hallenstunden, anderweitig zu vergeben. Für alle Stunden, die nicht anderweitig vergeben werden konnten, besteht während der gesamten Buchungszeit die uneingeschränkte Zahlungspflicht des Mieters.
    •    Abonnements
Abos sind nur auf Anfrage buchbar. Sie erhalten auf verbindliche Anfragen eine Buchungsbestätigung samt Rechnung.
Tennisstunden können auch als sogenannte Abonnenten-Stunden (Abostunden) im Voraus für eine ganze Wintersaison gebucht werden. Die Berechnung erfolgt vorschüssig und wird zu Beginn der jeweiligen Wintersaison fällig. Alle Abos sind per Lastschrift zu entrichten. Hierzu ist eine entsprechende Registrierung im System erforderlich.
Sofern die Abonnentenbuchung seitens des Mieters nicht bis zum 31.06. nach Ablauf der Spielzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, ist der Vermieter berechtigt jedoch nicht verpflichtet, dieses Abonnement in die nächste Saison fortzuschreiben.
Bei geschlossener Halle z.B. Stunden über die Weihnachtstage (24.12./25.12. sowie am 30.12./1.1. eines jeden Jahres) erhalten die Abonnenten Gutschriften. Diese Gutschriften haben 12 Monate Gültigkeit. Andere vom Vermieter selbstständig abgesagte Gutstunden müssen in der jeweiligen Saison abgespielt werden. Eine Übernahme in die nächste Saison ist nicht möglich.

Sollte der Vermieter aufgrund von höherer Gewalt (Wetterkatastrophe, Pandemien) nicht in der Lage sein unmittelbar seine Dienstleistung zu erbringen, ist er berechtigt die entsprechenden Ausfallzeiten auf ein Guthabenkonto des Mieters zu buchen. Eine Verrechnung des Guthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch verpflichtet sich der Vermieter die ausgefallenen Stunden sechs Monate nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu ersetzen.
    •    Rechte und Pflichten des Mieters
    •    Geeignetes Schuhwerk
Die Sporteinrichtungen sind nur mit sauberen, geeigneten Sportschuhen zu betreten.
Als nichtgeeignet gelten insbesondere Joggingschuhe und Schuhe mit dunklen Sohlen, die bei der Sportausübung den Spielboden verschmutzen bzw. verfärben. Das Schuhwerk samt Kleidung ist grundsätzlich in der Umkleide zu wechseln.
Das Betreten der Sporteinrichtungen mit Straßenschuhen ist nicht gestattet!
    •    Vereinbarte Mietzeit, Platzwechsel
Der Mieter ist nur berechtigt an dem Tag und zu der Zeit die Anlage zu nutzen, die vertraglich festgelegt worden ist. Alle Sportplätze dürfen erst mit Beginn der gebuchten Zeit betreten werden.
Ein eigenmächtiger Wechsel der Zeit oder des Platzes oder das Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist nicht gestattet.
Sollten unbenutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis, unabhängig von der Benutzungsdauer zu entrichten.
Zu spät begonnene und nicht wahrgenommene Stunden gehen zu Lasten des betreffenden Mieters. Eine Überschreitung der festgelegten Zeit ist nicht statthaft. Auf den Granulatplätzen sind nach dem Tennisspiel, ca. 5 Minuten vor Buchungsende, beide Platzhälften mit den vorhandenen Abzugsbesen abzuziehen, und zwar spiralförmig zur Platzhälftenmitte.
Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz sauber und ordentlich zu verlassen, damit er dem nächsten Mieter pünktlich zur Verfügung steht.
    •    Rauchverbot
Das Rauchen im Innenbereich der Sportanlage ist nicht gestattet!
    •    Schadenersatz
Bei Nichtbeachtung der Punkte 3.1 – 3.3 kann Teremeer vom Mieter Schadenersatz verlangen.
    •    Beleuchtung
Bei ausreichendem Tageslicht (ca. 400 Lux), besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Platzbeleuchtung.
•    Heizung
Bei extremen Außentemperaturen können wir eine etwaige Temperaturrichtlinie nicht immer gewährleisten.
    •    Duldung bei Zu- und Abgang
Aus dem während des Spielbetriebs des Mieters gelegentlichen Betreten des vom Mieter genutzten Platzes durch andere Spielberechtigte zum Zwecke des Zu- und Abganges kann der Mieter keinerlei Rechte irgendwelcher Art gegen den Vermieter ableiten und hat dies zu dulden.
    •    Ausgefallene Stunden, Events und Veranstaltungen
Teremeer behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu verändern oder gegen Gutschrift oder Auszahlung der anteiligen Platzmiete, für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen oder sonstige Veranstaltungen usw.) in Anspruch zu nehmen.
Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Stunden die aus Gründen ausfallen, die der Mieter zu vertreten hat, werden nicht erstattet.
    •    Preise
Die jeweils gültige Preisliste des TEREMEER Sport & Tennis Ressort ist Bestandteil dieser AGB. Die Preislisten liegen an der Rezeption aus und sind im Internet unter https://teremeer.de/preislisten abrufbar.
    •    Haftung
    •    Mieter
Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden verantwortlich. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.
Der Mieter verpflichtet sich, sich so zu verhalten, dass er keine anderen Personen gefährdet. Er ist verpflichtet, den Vermieter von allen aus seinem Spielbetrieb herrührenden Ansprüchen Dritter, soweit sie gegen den Vermieter geltend gemacht werden können, freizustellen.
    •    Vermieter
    •    Haftungsausschluss
Die Haftung des Vermieters für Verkehrsicherungspflichten und den allgemeinen Zustand des Betriebsgeländes und der Gebäude sowie sämtliche Betriebs- und Sporteinrichtungen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt der vorgenannte Haftungsausschluss nicht.
    •    Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten Teremeer nicht zur Verwahrung.
    •    Das Betreten des Betriebsgeländes, insbesondere der Gebäude sowie die Benutzung sämtlicher Betriebs- und Sporteinrichtungen, mit Ausnahme der Gastronomie, ist nur dem jeweiligen Mieter gestattet. Der Aufenthalt von Begleitpersonen des Mieters oder sonstigen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Haftung des Vermieters solchen Personen gegenüber ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    •    Verstöße gegen die AGB und Hausordnung
Die Verletzung der AGB sowie der Hausordnung (hängt im Teremeer Sport Resort aus) hat den Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Platzmiete zur Folge und kann zum Hausverbot führen.
Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete oder Abonnements für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Bitte beachten Sie dass das Mitbringen von Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel) nicht gestattet ist. Auf der gesamten Anlage ist ein rücksichtsvolles Verhalten vorgeschrieben.
    •    Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für beiderseitige Verpflichtungen ist Meerbusch.

Meerbusch, im August 2020